AGB

Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB) der Firma Europa Haus

1. Allgemeines
1.1. Die Grundlage unseres Auftragsverhältnisses bilden sich in nachfolgender Reihenfolge: Unser Angebot (Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung) sowie uns zur Verfügung gestellte und anerkannte oder von uns ausgearbeitete Bau- und Konstruktionspläne.

1.2. Die Normen der jeweils anzuwendenden Bauordnung(en).

Vom Auftraggeber widersprechende bzw. vorgeschlagene Bedienungen muss von der Auftragnehmer schriftlich zugestimmt werden, anderseits gelten sie ausgeschlossen. Unsere Offerten sind freibleibend. An alle Zeichnungen, Entwürfe, Vorschlägen, Auftstellungen und Kostenvorschläge behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Auftraggeber persönlich anvertraut und dürfen von Niemandem ohne unsere schriftliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Mengen und Maße unseres Angebotes sind Zirka-Werte. Unsere Angebot bleibt, wenn nicht anders vereinbart, 4 Wochen verbindlich. Bei zusätzlichen Aufträgen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden separat berechnet.

Für Bauarbeiten benötigte Baustrom, Wasser und Toilette wird auf Kosten der Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2. Preise
Die geltenden Preise sind aus den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise im Angebot sind ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerhöhungen- oder senkungen insbesonders aufgrund von Tariflöhne, Material und Transportkosten zustande kommen. Ihre Änderungen berechtigt uns zu Anpassungen.

Zusätzlich bzw. nachträgliche Aufträge, die nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung zu entnehmen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedienungen
Bei einer Auftragserteilung mit Materialkosten sind 40% des Angebotpreises binnen 7 Tagen nach Erteilung fällig. Wir sind berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt zu erstellen. Alle Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzug fällig. Wir sind berechtigt, einen vereinbarten Haftrücklass durch Beibringung einer Bankgarantie abzulösen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 11,25% p.a. über dem Diskontsatz der Commerzbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts-sowie Anwaltskosten zu ersetzen.

4. Abnahme, Garantie, Haftung und Widerruf
Spätestens 7 Tage nach der Fertigstellung gelten unsere Leistungen, wenn hierzu keine Mängel schriftlich mittgeteilt werden als abgenommen und genehmigt.

Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Zahlungsunfähigkeiten werden nur bei wesentlichen Mängeln erstreckt. Für Schaden die durch indirekte Weise enstanden sind wird die Haftung ausgeschlossen.

Nur die rechtswirksam eingegangene Leistungen die durch den Geschäftinhaber bzw. die von Ihm beauftragte Bauleitung aufgenommen werden gelten unsere Haftung und Gewährleistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Waren gelten als Eigentum der Auftragnehmer bis die Gesamtforderung für die Ware auf Geschäftskonto der Auftragnehmer eingeganen ist.

6. Dokumentation des Bauvorhaben
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Fortschritt der Bauvorhaben fotografisch festzuhalten. Die Fotos können vom Auftragnehmer als Referenzzwecken auf seiner Webseite im Internet genutzt werden.

7. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.